December 5th, 2010 | Uncategorized | Comments Off
Der VDH wälzt Problem der Anerkennung VDH fremder Ahnentafeln auf die Vereine ab. Nach neuesten Infos hat der Präsident des VDH auf einer Zuchtwarte Tagung die Vereine in die Pflicht genommen und vor einer drohenden Klagewelle von Hundebesitzern gegen die Rasseclubs wegen der Anerkennung und Registrierung von ausserhalb des VDH gezüchteten Rassehunden mit FCI Abstammung gewarnt.
Der Schwarze Peter verbleibt also wenn es nach dem VDH geht bei den Rasseclubs…die dann die Suppe auch finanziell ausbaden werden.
Der VDH möchte dass die Ahnen dieser Hunde zwar in einer Zucht-Datenbank erscheinen…..z.B. zur Zuchtplanung….nicht jedoch z.B. als Anhang zum Registerpapier ( bei Registrierung d. Hundes in einem VDH Verein)…..
Es wird definitiv nach unseren Informationen bis 2011 dauern bis das Bundeskartellamt hier Abhilfe schaffen kann…letztlich vielleicht auch nur mit Hilfe eines Gerichtsurteils. Man darf gespannt bleiben.
neue Infos, schrifwechsel vom 12 Mai 2010 – Der VDH ist ein träger Verhandlugnspartner und spielt wohl auf Zeit- Wie lange bleibt das Kartellamt gnädig…?
Sehr geehrte Frau MXX
Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Ich bin in der 2. Beschlussabteilung u.a. für das Dezernat Tierzucht verantwortlich.
Die Beschlussabteilung hatte im letzten Jahr ein Verfahren wiederaufgegriffen, das sich gegen den VDH richtet. Darin wird untersucht, ob bestimmte Verhaltensweisen des VDH gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen. Derzeit konzentriert sich das Verfahren, zu dem es leider noch nichts Veröffentlichungsfähiges gibt, auf das vom VDH ausgesprochene Verbot der Doppelmitgliedschaft in Vereinen (VDH-Verein sowie Verein außerhalb des VDH), das derzeitige Verbot, Deckrüden des VDH für die Zucht außerhalb des VDH einzusetzen sowie die Frage, ob der VDH Abstammungsnachweise von Hunden aus Nicht-VDH-Zucht anerkennen muss.
Eine zeitliche Einschätzung der nächsten Schritte ist für mich schwer abzugeben. Für Rückfragen erreichen Sie mich gerne unter der u.g. Telefonnummer.
Mit freundlichen Grüßen
E. Z.
Bundeskartellamt
2. Beschlussabteilung/2nd Decision Division
22. Februar 2010:
Aus gut unterrichteten Kreisen erreichte uns heute die Nachricht, dass das Bundeskartellamt am 24.2.2010 eine schriftliche Direktive an den VDH versenden wird, die im Wesentlichen folgende drei Punkte beinhalten wird:
- Verbot der Doppelmitgliedschaften
- Vergabe von im Besitz von VDH-Mitgliedern stehenden Deckrüden an Fremdverbände
- FCI-Papiere für auch außerhalb des VDH stehender FCI-Verpaarungen
Bundeskartellamt stärkt Hunde Vereine außerhalb des VDH
Nach neusten Informationen beschäftigt sich das Bundeskartellamt weiterhin mit dem VDH, um sicherzustellen, daß Vereine die nach sachlich gleicher Beurteilung Rassehunde züchten, nicht länger diskriminiert werden.
Grund hierfür sind mehrere Beschwerden verschiedener Vereine und Züchter, die sich in ihren Grundrechten erheblich beschränkt sahen.
Nach Prüfung der Beschwerden wurden diese als zulässig eingestuft und werden nun seit einiger Zeit nach und nach abgearbeitet.
In nächster Zeit werden dementsprechend Verhandlungen geführt, wonach dem VDH Gelegenheit eingeräumt werden soll, die entsprechenden Forderungen nach Vorgaben des Kartellamtes anzupassen.
Im einzelnen geht es z.B. darum, daß die Ahnentafeln anderer Vereine, sofern sie nach sachlich gleichen Kriterien züchten (Zuchtordnung, Standard, Gesundheitsprüfungen ect.) anerkannt und auf Wunsch ins Register des VDH übernommen werden müssen. Die Übernahme hat als Urkunde dann mit dem gesamten Dateninhalt (Ahnen, Zwingernamen, Farben ect.) zu erfolgen.
Weiterhin geht es um die Verwendung von Deckrüden anderer Vereine, sowie um Doppelmitgliedschaften und die Aufhebung derer Verbote.
Außerdem müßen Welpen, deren Eltern oder Großeltern nachweislich bereits bei der FCI registriert sind, demnächst sofort ins Register übernommen werden!
Eine Phänotypbestimmung im Alter von frühestens 15 Monaten ist somit nicht mehr notwendig und ermöglicht Hunde anderer Zuchtvereine im Rahmen der Chancengleichheit und des europäischen Wettbewerbrechts bereits ab der Jüngstenklasse an Ausstellungen, und somit am Erwerb des Jugendchampionats teilzunehmen.
Leider wird es noch bis Ende 2010 dauern, bis diese Forderungen ordnungsgemäß umgesetzt werden.